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Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen

Wer in Deutschland eine Wohnung bezieht, meldet sich an — und dafür verlangt das Amt eine Bestätigung derjenigen Person, die die Wohnung überlassen hat. Das Schreiben ist kurz, muss aber von der richtigen Person kommen.

Aktualisiert 31. August 2026 · 2 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Sie als Wohnungsgeber schreiben und unterschreiben sie. Nennen Sie sich selbst, die einziehende Person, die Anschrift der Wohnung und den Tag des Einzugs. Die einziehende Person legt die Bestätigung bei der Anmeldung vor.

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Schritt für Schritt

  1. Nennen Sie sich als Wohnungsgeber

    Ihr vollständiger Name und Ihre Anschrift. Wohnungsgeber ist, wer die Wohnung tatsächlich überlässt — das kann der Eigentümer oder der Hauptmieter sein.

  2. Nennen Sie die einziehende Person

    Vollständiger Name, Geburtsdatum und Geburtsort. Ziehen mehrere Personen ein, stellen Sie für jede eine eigene Bestätigung aus.

  3. Nennen Sie Wohnung und Einzugstag

    Die vollständige Anschrift der bezogenen Wohnung und das Datum, an dem der Einzug stattgefunden hat.

  4. Unterschreiben und übergeben

    Unterschreiben Sie mit Ort und Datum und geben Sie die Bestätigung der einziehenden Person, die sie beim Amt vorlegt.

Wer sie ausstellen muss

Der Wohnungsgeber, also wer die Wohnung überlässt: der Eigentümer, die Hausverwaltung, oder bei einer Untermiete der Hauptmieter. Es ist eine Bestätigung über eine Tatsache, die diese Person aus eigener Anschauung kennt.

Eine von der einziehenden Person über sich selbst geschriebene Erklärung ersetzt sie nicht, und das Amt weist sie zurück. Wer bei Freunden unterkommt, braucht deren Unterschrift.

Fristen und die Anmeldung beim Amt

Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ist nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb einer kurzen Frist nach dem Einzug vorzunehmen, und die Wohnungsgeberbestätigung ist dabei vorzulegen. Wer sie nicht beibringt, kommt aus dem Termin ohne Anmeldung heraus.

Auch der Wohnungsgeber steht in der Pflicht: er muss die Bestätigung ausstellen, und zwar rechtzeitig. Prüfen Sie die genaue Frist bei Ihrer Gemeinde, denn ohne Anmeldung hängen Bankkonto, Steuer-ID und Versicherung mit.

Eigenes Formular der Gemeinde

Viele Städte stellen ein eigenes Formular für die Wohnungsgeberbestätigung bereit und erwarten genau dieses. Sehen Sie auf der Seite Ihres Bürgeramts nach, bevor Sie ein eigenes Schreiben aufsetzen.

Gibt es kein Formular, genügt ein Schreiben mit denselben Angaben: Wohnungsgeber, einziehende Person, Anschrift der Wohnung, Einzugsdatum und Unterschrift. Genau das erzeugt diese Vorlage.

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Häufige Fragen

Reicht ein Mietvertrag statt der Bestätigung?

Nein. Der Mietvertrag belegt, dass ein Mietverhältnis besteht, nicht dass der Einzug stattgefunden hat. Das Amt verlangt die gesonderte Bestätigung des Wohnungsgebers.

Kann ich sie als Hauptmieter ausstellen?

Ja, wenn Sie die Wohnung tatsächlich überlassen — bei einer Untermiete sind Sie der Wohnungsgeber. Ob Ihr Mietvertrag eine Untervermietung erlaubt, ist eine davon getrennte Frage, die Sie vorher klären sollten.

Muss die Bestätigung beglaubigt werden?

Nein. Eine Unterschrift des Wohnungsgebers genügt; eine Beglaubigung ist für die Anmeldung nicht vorgesehen. Manche Ämter akzeptieren sie inzwischen auch digital.

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