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Vorsorgevollmacht

Erstellen Sie Ihre Vorsorgevollmacht: Gesundheit, Aufenthalt, Vermögen und Behörden, mit den Einzelermächtigungen nach §§ 1829, 1831 und 1832 BGB. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer für Sie entscheidet, wenn Sie es nicht mehr können – und vermeiden damit die gerichtlich angeordnete Betreuung. Wählen Sie für jeden Bereich, ob die Vollmacht ihn umfassen soll. Für ärztliche Eingriffe mit Lebensgefahr und für freiheitsentziehende Maßnahmen verlangt das Gesetz eine ausdrückliche Erwähnung: Der Text enthält sie.

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Errichten Sie die Vollmacht, solange Sie geschäftsfähig sind: eine nach Beginn einer Demenz unterschriebene Vorsorgevollmacht ist unwirksam, und im Streitfall trägt die Beweislast, wer sich auf sie beruft. Unterschreiben Sie eigenhändig; eine eingescannte oder eingefügte Unterschrift genügt nicht. Für Grundstücksgeschäfte, Verbraucherdarlehen und Gesellschaftsanteile ist eine notariell beurkundete Vollmacht erforderlich, und viele Banken verlangen für Konten ihr eigenes Formular oder eine Beglaubigung – klären Sie das vorher mit Ihrer Bank. Lassen Sie die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen: das Betreuungsgericht fragt dort an, bevor es einen Betreuer bestellt. Eine Vorsorgevollmacht ersetzt keine Patientenverfügung – sie sagt, WER entscheidet, nicht WAS gilt.

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Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer für Sie entscheidet, wenn Sie es nicht mehr können – und vermeiden damit die gerichtlich angeordnete Betreuung. Wählen Sie für jeden Bereich, ob die Vollmacht ihn umfassen soll. Für ärztliche Eingriffe mit Lebensgefahr und für freiheitsentziehende Maßnahmen verlangt das Gesetz eine ausdrückliche Erwähnung: Der Text enthält sie.

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Häufige Fragen

Muss die Vorsorgevollmacht notariell beurkundet werden?

Für die meisten Angelegenheiten genügt die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift; für die Einwilligung in gefährliche Heilbehandlungen, in freiheitsentziehende Maßnahmen und in ärztliche Zwangsmaßnahmen schreibt das Gesetz die Schriftform sogar ausdrücklich vor. Öffentlich beglaubigt oder notariell beurkundet muss die Vollmacht sein, wenn die bevollmächtigte Person Grundstücke veräußern oder belasten (§ 29 GBO) oder Anmeldungen zum Handelsregister vornehmen soll (§ 12 HGB). Für einen Verbraucherdarlehensvertrag genügt dagegen die schriftliche Vollmacht (§ 492 Abs. 4 BGB). Unabhängig davon ist die notarielle Beurkundung zu empfehlen, weil Banken beglaubigte Vollmachten seltener zurückweisen.

Wo bewahre ich die Vollmacht auf?

Bei sich, aber auffindbar: Eine Vollmacht, die im Ernstfall niemand findet, wirkt nicht. Lassen Sie sie im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen – das Betreuungsgericht fragt dort vor jeder Betreuerbestellung an – und geben Sie der bevollmächtigten Person eine Ausfertigung.

Ist dieses Dokument kostenlos?

Ja. Der Generator für Vorsorgevollmacht ist vollständig kostenlos — ohne Konto, ohne Wasserzeichen und ohne Mengenbegrenzung.

Werden meine Daten irgendwohin gesendet?

Nein. Das Formular wird in Ihrem Browser zum PDF — Ihre Angaben verlassen das Gerät nicht und nichts wird gespeichert.

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