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Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X

Lassen Sie einen bestandskräftigen Bescheid überprüfen: § 44 SGB X wirkt auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Die Widerspruchsfrist von einem Monat ist abgelaufen und der Bescheid bestandskräftig — verloren ist die Sache trotzdem nicht. Nach § 44 SGB X muss die Behörde einen rechtswidrigen Bescheid auch dann zurücknehmen, wenn er längst unanfechtbar ist, sofern sie das Recht falsch angewandt oder von einem falschen Sachverhalt ausgegangen ist. Der Antrag ist formlos und kostenlos.

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Stellen Sie den Antrag ANFANG des Jahres, wenn es um Nachzahlungen geht: Rückwirkend geleistet wird höchstens ein Jahr, gerechnet vom Beginn des Jahres, in dem der Antrag eingeht (§ 44 Abs. 4 SGB X). Ein Antrag vom 2. Januar erfasst damit ein volles Jahr mehr als derselbe Antrag vom 30. Dezember — das ist der einzige Rat auf dieser Seite, der Geld wert ist. Für den Antrag selbst gibt es keine Frist; Sie können ihn Jahre nach dem Bescheid stellen. Nennen Sie die Vorschrift oder die Tatsache, um die es geht: Ein Antrag, der nur sagt, die Entscheidung sei ungerecht, kommt als dieselbe Entscheidung zurück. Senden Sie das Schreiben nachweisbar und bewahren Sie eine Kopie. Lehnt die Behörde ab, ist die Ablehnung ein NEUER Bescheid: Dagegen läuft wieder ein Monat Widerspruchsfrist, und die läuft schnell ab. Für laufende Bescheide, bei denen die Widerspruchsfrist noch nicht verstrichen ist, ist der Widerspruch der richtige Weg — er ist schneller und kennt die Jahresbeschränkung nicht.

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Die Widerspruchsfrist von einem Monat ist abgelaufen und der Bescheid bestandskräftig — verloren ist die Sache trotzdem nicht. Nach § 44 SGB X muss die Behörde einen rechtswidrigen Bescheid auch dann zurücknehmen, wenn er längst unanfechtbar ist, sofern sie das Recht falsch angewandt oder von einem falschen Sachverhalt ausgegangen ist. Der Antrag ist formlos und kostenlos.

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Häufige Fragen

Wie weit zurück wird nachgezahlt?

Höchstens ein Jahr, gerechnet vom Beginn des Jahres, in dem Sie den Antrag stellen (§ 44 Abs. 4 SGB X). Ein am 2. Januar gestellter Antrag erfasst deshalb ein volles Jahr mehr als derselbe Antrag vom 30. Dezember. Der Bescheid selbst wird für die Zukunft in jedem Fall korrigiert.

Gibt es eine Frist für den Antrag selbst?

Nein. Sie können ihn jederzeit stellen, auch Jahre nach dem Bescheid — das ist der Sinn der Vorschrift. Lehnt die Behörde ab, ist ihre Ablehnung ein neuer Bescheid: dagegen läuft wieder eine Widerspruchsfrist von einem Monat, und die sollten Sie nicht verstreichen lassen.

Ist dieses Dokument kostenlos?

Ja. Der Generator für Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X ist vollständig kostenlos — ohne Konto, ohne Wasserzeichen und ohne Mengenbegrenzung.

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Nein. Das Formular wird in Ihrem Browser zum PDF — Ihre Angaben verlassen das Gerät nicht und nichts wird gespeichert.

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