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Lärmprotokoll

Führen Sie ein vollständiges Lärmprotokoll: Datum, Uhrzeit von und bis, Art der Störung und Beeinträchtigung – eine Zeile pro Vorfall. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Vorgeschrieben ist ein Lärmprotokoll nicht: Der Bundesgerichtshof lässt eine Beschreibung genügen, aus der sich Art, Tageszeit, Dauer und ungefähre Häufigkeit ergeben. Genau das liefert ein Protokoll am einfachsten, und es hält fest, was Sie später nicht mehr erinnern. Ein Vorfall pro Zeile, mit senkrechten Strichen zwischen Datum, Uhrzeit, Art der Störung und Beeinträchtigung.

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Tragen Sie jeden Vorfall noch am selben Tag ein: ein nachträglich aus dem Gedächtnis geschriebenes Protokoll verliert vor Gericht seinen Wert. Es nennt außerdem namentlich die Nachbarn, deren Verhalten es beschreibt, und wird von ihnen gelesen, sobald der Vermieter es weitergibt. Ein Lärmprotokoll ersetzt die Mangelanzeige nicht: Zeigen Sie die Störung dem Vermieter gesondert an, denn die Mietminderung wirkt erst ab diesem Tag (§ 536c BGB). Protokollieren Sie zusammenhängend über mindestens zwei Wochen – ein einzelner Vorfall belegt keine dauerhafte Beeinträchtigung. Eine Dezibelmessung ist nicht nötig, aber Datum, Uhrzeit von und bis, Art und Beeinträchtigung müssen bei jedem Eintrag stehen; Zeugen erhöhen den Beweiswert erheblich.

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Vorgeschrieben ist ein Lärmprotokoll nicht: Der Bundesgerichtshof lässt eine Beschreibung genügen, aus der sich Art, Tageszeit, Dauer und ungefähre Häufigkeit ergeben. Genau das liefert ein Protokoll am einfachsten, und es hält fest, was Sie später nicht mehr erinnern. Ein Vorfall pro Zeile, mit senkrechten Strichen zwischen Datum, Uhrzeit, Art der Störung und Beeinträchtigung.

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Häufige Fragen

Was muss in einem Lärmprotokoll stehen?

Datum, Uhrzeit von und bis, die Art des Geräuschs, wie oft es auftritt und wie es Sie beeinträchtigt hat. Eine Dezibelmessung ist nicht erforderlich, und ein Protokoll ist auch nicht zwingend: Der Bundesgerichtshof lässt eine Beschreibung nach Art, Tageszeit, Dauer und ungefährer Häufigkeit genügen. Ein Protokoll ist aber die einfachste Form, diese Angaben zu belegen. Zeugen und Aufnahmen helfen zusätzlich.

Wie lange soll ich protokollieren?

Mindestens zwei Wochen zusammenhängend, besser einen ganzen Monat: Ein einzelner Vorfall belegt keine dauerhafte Beeinträchtigung. Übergeben Sie das Protokoll dem Vermieter zusammen mit der Mangelanzeige und führen Sie es weiter, solange die Störung anhält.

Ist dieses Dokument kostenlos?

Ja. Der Generator für Lärmprotokoll ist vollständig kostenlos — ohne Konto, ohne Wasserzeichen und ohne Mengenbegrenzung.

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