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Datenkopie nach Art. 15 DSGVO

Fordern Sie Ihre Datenkopie nach Art. 15 DSGVO an: gespeicherte Daten, Score-Logik, Empfänger und Speicherdauer. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Jede Auskunftei muss Ihnen auf Verlangen eine Kopie Ihrer gespeicherten Daten geben — unentgeltlich, innerhalb eines Monats. Die Kopie allein sagt wenig. Es zählen die drei Angaben, die Art. 15 daneben verlangt: nach welcher Logik der Score entsteht, an WEN Ihre Daten übermittelt wurden, und wie lange sie gespeichert bleiben.

Wird erstellt…

Die Auskunftei darf die Datenkopie nicht davon abhängig machen, dass Sie ein kostenpflichtiges Produkt buchen: Die erste Kopie ist unentgeltlich. Legen Sie eine Ausweiskopie bei und schwärzen Sie darauf alles, was zur Identifizierung nicht gebraucht wird — Ausweisnummer, Größe, Augenfarbe, Seriennummer. Geben Sie Ihre früheren Anschriften an: Auskunfteien ordnen über Name, Geburtsdatum und Anschrift zu, und ohne die alten Adressen bleiben Einträge unauffindbar, die genau deshalb Ärger machen. Senden Sie das Schreiben nachweisbar — Einwurfeinschreiben oder E-Mail mit Lesebestätigung — denn der Monat läuft ab EINGANG bei der Auskunftei. Antwortet sie nicht oder nur teilweise, ist die nächste Adresse die Datenschutzaufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes; ein Beschwerdeverfahren dort ist kostenlos. Dieses Schreiben ist ein AUSKUNFTSverlangen. Ist ein Eintrag falsch oder veraltet, folgt darauf ein eigenes Verlangen auf Berichtigung oder Löschung nach Art. 16 und 17 DSGVO — erst wissen, was gespeichert ist, dann widersprechen.

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Jede Auskunftei muss Ihnen auf Verlangen eine Kopie Ihrer gespeicherten Daten geben — unentgeltlich, innerhalb eines Monats. Die Kopie allein sagt wenig. Es zählen die drei Angaben, die Art. 15 daneben verlangt: nach welcher Logik der Score entsteht, an WEN Ihre Daten übermittelt wurden, und wie lange sie gespeichert bleiben.

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Häufige Fragen

Kostet die Datenkopie etwas?

Nein. Die erste Kopie ist nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO unentgeltlich, und die Auskunftei darf sie nicht davon abhängig machen, dass Sie ein kostenpflichtiges Produkt buchen. Für weitere Kopien darf sie ein angemessenes Entgelt verlangen.

Wie lange darf sich die Auskunftei Zeit lassen?

Einen Monat ab Eingang Ihres Verlangens (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Bei besonders komplexen Anfragen kann sie um zwei weitere Monate verlängern, muss Sie darüber aber innerhalb des ersten Monats unterrichten. Bleibt die Antwort aus, können Sie sich an die Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes wenden.

Ist dieses Dokument kostenlos?

Ja. Der Generator für Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist vollständig kostenlos — ohne Konto, ohne Wasserzeichen und ohne Mengenbegrenzung.

Werden meine Daten irgendwohin gesendet?

Nein. Das Formular wird in Ihrem Browser zum PDF — Ihre Angaben verlassen das Gerät nicht und nichts wird gespeichert.

Kann ich das Dokument danach ändern?

Ja. Laden Sie das PDF herunter oder öffnen Sie es direkt im Editor, um den Text anzupassen, ein Logo einzufügen oder zu unterschreiben.