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Betreuungsverfügung

Legen Sie fest, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll — und wen auf keinen Fall. Seit 2023 ist das Gericht daran gebunden. Kostenlos.

Sie ist nicht dasselbe wie eine Vorsorgevollmacht, und die Verwechslung ist der häufigste Fehler. Die Vollmacht VERMEIDET das Gericht; die Betreuungsverfügung wendet sich an das Gericht für den Fall, dass doch jemand bestellt werden muss, und sagt ihm wen — und wen auf keinen Fall. Nach § 1816 BGB ist das Gericht daran gebunden.

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Verwechseln Sie sie nicht mit der Vorsorgevollmacht — das ist der häufigste Fehler. Die Vollmacht VERMEIDET die Betreuung, weil eine bevollmächtigte Person ohne Gericht handeln kann; die Betreuungsverfügung greift erst, wenn doch bestellt werden muss. Machen Sie am besten beides, und sagen Sie in der Verfügung, dass die Vollmacht vorgeht. Notariell muss sie nicht sein: Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift und Datum genügt. Entscheidend ist, dass sie gefunden wird — hinterlegen Sie sie im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer, das die Gerichte abfragen, und geben Sie den benannten Personen eine Kopie. Eine Verfügung in der Schublade wirkt nicht. Sprechen Sie vorher mit der Person, die Sie benennen: Betreuung ist Arbeit, und niemand kann dazu gezwungen werden. Wen Sie ausschließen wollen, schreiben Sie hinein, mit einem Satz Begründung — auch daran ist das Gericht gebunden. Prüfen Sie die Verfügung alle paar Jahre nach: Namen, Anschriften und Verhältnisse ändern sich, und eine veraltete Verfügung nützt niemandem.

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Sie ist nicht dasselbe wie eine Vorsorgevollmacht, und die Verwechslung ist der häufigste Fehler. Die Vollmacht VERMEIDET das Gericht; die Betreuungsverfügung wendet sich an das Gericht für den Fall, dass doch jemand bestellt werden muss, und sagt ihm wen — und wen auf keinen Fall. Nach § 1816 BGB ist das Gericht daran gebunden.

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Häufige Fragen

Brauche ich beides, Vollmacht und Verfügung?

Meist ja, und sie widersprechen sich nicht. Die Vorsorgevollmacht ist das stärkere Instrument, weil sie eine Betreuung überflüssig macht. Die Betreuungsverfügung ist die Rückfalllösung: für den Fall, dass die Vollmacht angezweifelt wird, dass der Bevollmächtigte ausfällt oder dass es um Bereiche geht, die eine Vollmacht nicht abdeckt.

Muss sie notariell sein?

Nein. Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift genügt, Datum nicht vergessen. Wichtig ist vielmehr, dass sie im Ernstfall gefunden wird: Hinterlegen Sie sie im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer und geben Sie den benannten Personen eine Kopie. Eine Verfügung in der Schublade wirkt nicht.

Ist dieses Dokument kostenlos?

Ja. Der Generator für Betreuungsverfügung ist vollständig kostenlos — ohne Konto, ohne Wasserzeichen und ohne Mengenbegrenzung.

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