Abmeldung vom Rundfunkbeitrag
Melden Sie Ihre Wohnung beim Beitragsservice ab: Beitragsnummer, Abmeldegrund und Nachweis. Kostenlos, ohne Anmeldung.
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Der Rundfunkbeitrag hängt nicht an der Person, sondern an der Wohnung: Pro Wohnung wird er nur einmal gezahlt, gleich wie viele Menschen dort leben. Abgemeldet wird deshalb nur, wenn die Wohnung wegfällt oder jemand anderes sie bereits bezahlt – dann verlangt der Beitragsservice dessen Beitragsnummer. Die Beitragspflicht endet frühestens mit Ablauf des Monats, in dem die Abmeldung eingeht.
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Häufige Fragen
Wann kann ich mich abmelden?
Wenn der Grund für die Beitragspflicht entfällt: beim Zusammenziehen in eine Wohnung, die bereits jemand anders bezahlt, beim Umzug ins Ausland, bei Auflösung des Haushalts oder im Todesfall. Ein bloßer Umzug innerhalb Deutschlands ist keine Abmeldung, sondern eine Ummeldung.
Wirkt die Abmeldung rückwirkend?
Im Regelfall nicht. Nach § 7 Abs. 3 RBStV endet die Beitragspflicht mit Ablauf des Monats, in dem Sie die Wohnung aufgegeben haben, frühestens aber mit Ablauf des Monats, in dem Ihre Abmeldung eingeht. Für die Zeit davor wird nur abgemeldet, wenn Sie den Wegfall belegen – mit der Abmeldebescheinigung der Meldebehörde beim Wegzug ins Ausland, mit der Sterbeurkunde im Todesfall. Schicken Sie den Nachweis deshalb mit der Abmeldung ab, nicht erst nach ihr. Zweierlei wird übrigens nicht abgemeldet, sondern beantragt: die Befreiung für eine Nebenwohnung, wenn Sie für die Hauptwohnung schon zahlen (§ 4a RBStV), und die Befreiung oder Ermäßigung bei Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, BAföG oder Merkzeichen RF (§ 4 RBStV).
Ist dieses Dokument kostenlos?
Ja. Der Generator für Abmeldung vom Rundfunkbeitrag ist vollständig kostenlos — ohne Konto, ohne Wasserzeichen und ohne Mengenbegrenzung.
Werden meine Daten irgendwohin gesendet?
Nein. Das Formular wird in Ihrem Browser zum PDF — Ihre Angaben verlassen das Gerät nicht und nichts wird gespeichert.
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