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Abmeldung vom Rundfunkbeitrag

Melden Sie Ihre Wohnung beim Beitragsservice ab: Beitragsnummer, Abmeldegrund und Nachweis. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Der Rundfunkbeitrag hängt nicht an der Person, sondern an der Wohnung: Pro Wohnung wird er nur einmal gezahlt, gleich wie viele Menschen dort leben. Abgemeldet wird deshalb nur, wenn die Wohnung wegfällt oder jemand anderes sie bereits bezahlt – dann verlangt der Beitragsservice dessen Beitragsnummer. Die Beitragspflicht endet frühestens mit Ablauf des Monats, in dem die Abmeldung eingeht.

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Der Rundfunkbeitrag hängt an der Wohnung, nicht an der Person: Solange die Wohnung besteht und niemand sonst sie bezahlt, gibt es keine Abmeldung. Wer beim Zusammenziehen abmeldet, muss die Beitragsnummer der Person angeben, die weiterzahlt: ohne dessen Beitragsnummer kann der Beitragsservice die Zuordnung nicht vornehmen und fragt nach oder lehnt ab. Legen Sie den Nachweis gleich bei: die Abmeldebescheinigung der Meldebehörde beim Wegzug ins Ausland, die Sterbeurkunde im Todesfall. Rückwirkend wird im Regelfall gar nicht abgemeldet: Die Beitragspflicht endet frühestens mit Ablauf des Monats, in dem Ihre Abmeldung eingeht (§ 7 Abs. 3 RBStV) – nur mit Urkunde wird auch die Zeit davor anerkannt. Und im Todesfall gilt: Wohnt weiterhin jemand in der Wohnung, bleibt sie beitragspflichtig; dann ist nicht die Abmeldung richtig, sondern die Ummeldung auf die verbliebene Person.

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Der Rundfunkbeitrag hängt nicht an der Person, sondern an der Wohnung: Pro Wohnung wird er nur einmal gezahlt, gleich wie viele Menschen dort leben. Abgemeldet wird deshalb nur, wenn die Wohnung wegfällt oder jemand anderes sie bereits bezahlt – dann verlangt der Beitragsservice dessen Beitragsnummer. Die Beitragspflicht endet frühestens mit Ablauf des Monats, in dem die Abmeldung eingeht.

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Häufige Fragen

Wann kann ich mich abmelden?

Wenn der Grund für die Beitragspflicht entfällt: beim Zusammenziehen in eine Wohnung, die bereits jemand anders bezahlt, beim Umzug ins Ausland, bei Auflösung des Haushalts oder im Todesfall. Ein bloßer Umzug innerhalb Deutschlands ist keine Abmeldung, sondern eine Ummeldung.

Wirkt die Abmeldung rückwirkend?

Im Regelfall nicht. Nach § 7 Abs. 3 RBStV endet die Beitragspflicht mit Ablauf des Monats, in dem Sie die Wohnung aufgegeben haben, frühestens aber mit Ablauf des Monats, in dem Ihre Abmeldung eingeht. Für die Zeit davor wird nur abgemeldet, wenn Sie den Wegfall belegen – mit der Abmeldebescheinigung der Meldebehörde beim Wegzug ins Ausland, mit der Sterbeurkunde im Todesfall. Schicken Sie den Nachweis deshalb mit der Abmeldung ab, nicht erst nach ihr. Zweierlei wird übrigens nicht abgemeldet, sondern beantragt: die Befreiung für eine Nebenwohnung, wenn Sie für die Hauptwohnung schon zahlen (§ 4a RBStV), und die Befreiung oder Ermäßigung bei Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, BAföG oder Merkzeichen RF (§ 4 RBStV).

Ist dieses Dokument kostenlos?

Ja. Der Generator für Abmeldung vom Rundfunkbeitrag ist vollständig kostenlos — ohne Konto, ohne Wasserzeichen und ohne Mengenbegrenzung.

Werden meine Daten irgendwohin gesendet?

Nein. Das Formular wird in Ihrem Browser zum PDF — Ihre Angaben verlassen das Gerät nicht und nichts wird gespeichert.

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